iDocLive
Deutsche Telemedizin-Plattform – DSGVO-konforme Videosprechstunde
- Datenstandort
- Nur EU
- AV-Vertrag
- Ja
- Preismodell
- Abonnement
- Art.-9-Daten
- Mit AV-Vertrag
Für wen sich dieses Tool eignet
Branchen
- Video-Fernsprechstunden
- Online-Folgetermine
- Praxen in DE und AT
- Wartezimmer entlasten
- DiGA-bezogene Versorgungspfade
iDocLive ist eine deutsche Telemedizin-Plattform für DSGVO-konforme Videosprechstunden. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsseltes Video, ist KBV-zertifiziert und für §5 DiGA zugelassen – damit eignet sie sich gut für Praxen, die Behandlung online anbieten.
Das Hosting erfolgt in Deutschland, und die Plattform verarbeitet Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO – ein Einsatz für Patientendaten ist daher nur mit unterzeichnetem AV-Vertrag und passenden Maßnahmen sinnvoll. iDocLive stellt sowohl einen AV-Vertrag als auch ein Schweigepflicht-Addendum bereit.
Der Dienst ist abonnementbasiert ohne kostenlose Variante und richtet sich an Haus- und Fachärzte sowie Anmeldungsteams in Deutschland und Österreich.
Vor- und Nachteile
Stärken
- Ende-zu-Ende-verschlüsselte Videosprechstunde
- KBV-zertifiziert
- Für §5 DiGA zugelassen
- Hosting in Deutschland
- AV-Vertrag und Schweigepflicht-Addendum
Schwächen
- Keine kostenlose Variante, nur Abo
- Fokus auf Video, keine volle Praxisverwaltung
- Patienteneinsatz erfordert weiterhin AV-Vertrag und TOMs
Einordnung nach DSGVO
Gut geeignet für
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Sprechstunden
- Hosting in Deutschland
- AV-Vertrag und Schweigepflicht-Addendum bereitgestellt
Vorsicht / nicht geeignet für
- Patienteneinwilligung und Identitätsprüfung bleiben Ihre Verantwortung
- Erfordert korrekte Einrichtung und Schweigepflicht-Handhabung
Hinweis zum Datenschutz
KBV-zertifiziert; Hosting in Deutschland; AV-Vertrag und Schweigepflicht-Addendum.
Häufig gestellte Fragen
Ist iDocLive DSGVO-konform?
Ja, mit AV-Vertrag und Maßnahmen; es nutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ist KBV-zertifiziert.
Wo werden die Daten von iDocLive gespeichert?
iDocLive wird in Deutschland gehostet.
Ist iDocLive für Patienten-Gesundheitsdaten geeignet?
Ja, für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, sofern AV-Vertrag und technische Maßnahmen vorliegen.
Bietet iDocLive einen AV-Vertrag an?
Ja, iDocLive stellt einen AV-Vertrag sowie ein Schweigepflicht-Addendum bereit.
Bewertungen werden von Eduardo persönlich verfasst und geprüft. Sie beschreiben, was ein Tool leistet und wie es datenschutzrechtlich einzuordnen ist, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar.
